14.08.2021



AGB

1. Veranstalter
Sound of the Forest e.V.
Kimbacher Str. 209
64732 Bad König
Tel: 06063-5779915
e-Mail:
info@sound-of-the-forest.de
Vorstand: F. Krings
Vereinssregister: Darmstadt VR 82604


2. Geltung der AGB; Ticket Weiterverkaufsverbot
2.1. Das „Summer Beats“ findet im Waldschwimmbad Michelstadt, 64720 Michelstadt, Am Stadion 13 statt. Das FestivalgelĂ€nde umfasst sĂ€mtliche FlĂ€chen zu denen nur Zutritt mit gĂŒltigem Festivalticket gewĂ€hrt wird, sĂ€mtliche ausgewiesenen ParkflĂ€chen und VorplĂ€tze. Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten FestivalgelĂ€nde.
2.2. Diese AGB gelten zwischen dem KĂ€ufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter, Sound of the Forest e.V. („Veranstalter“).
2.3. Es ist grundsÀtzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Gewerblich ist jeder Weiterverkauf zu einem höheren Preis, als dem offiziellen Preis des Veranstalters.
2.4. Vor der BĂŒhne des FestivalgelĂ€ndes ist ausreichend Platz fĂŒr alle Besucher (Inhaber einer gĂŒltigen Eintrittskarte. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.

3. Parken
3.1. Anreisende mit eigenem PKW dĂŒrfen diesen nur auf den ausgewiesenen ParkplĂ€tzen im Umkreis des FestivalgelĂ€ndes abstellen. Parken ist auf dem gesamten FestivalgelĂ€nde nur in den ausgewiesenen Parkzonen erlaubt. Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auf dem gesamten FestivalgelĂ€nde und den ParkflĂ€chen gilt die StVO.

4. Einlass; Einlasskontrolle
4.1. Der Zutritt zum FestivalgelĂ€nde ist nur mit gĂŒltiger Eintrittskarte oder unversehrtem FestivalbĂ€ndchen möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, die auf dem FestivalgelĂ€nde gegen das BĂ€ndchen eingetauscht wird. Es ist verpflichtend, das eigene Alter mitzuteilen und falls nötig muss es mit einem Ausweis mit Lichtbild nachgewiesen werden. Besuchern die das FestivalgelĂ€nde verlassen wird erneuter Einlass nur gewĂ€hrt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes FestivalbĂ€ndchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte BĂ€ndchen verlieren ihre GĂŒltigkeit.
4.2. Beim Zutritt zum FestivalgelĂ€nde kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgefĂŒhrt werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, beim Betreten des FestivalgelĂ€ndes am den zentralen Einlassstellen Taschen zu kontrollieren. Die Besucher erklĂ€ren sich damit einverstanden.
4.3. Der Veranstalter behĂ€lt sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum FestivalgelĂ€nde aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das MitfĂŒhren von Verbotenen GegenstĂ€nden gem. Ziff. 5, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund fĂŒr die Einlassverweigerung verlieren die Eintrittskarte oder das FestivalbĂ€ndchen ihre GĂŒltigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

5. Verbotene GegenstÀnde
5.1. Auf dem gesamten FestivalgelÀnde sind verboten;
5.1.1. branntweinhaltige GetrĂ€nke und Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische GegenstĂ€nde, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Shirts von rechten Bands, kommerzielle, politische oder religiöse GegenstĂ€nde aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder FlugblĂ€tter sowie gefĂ€hrliche oder sperrige GegenstĂ€nde (z. B. Leitern, KlappstĂŒhle) jeglicher Art.
5.1.2. ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige AufnahmegerĂ€te, die nach ihrer Ausstattung, Art und GrĂ¶ĂŸe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.
5.2. Der Veranstalter ist berechtigt, Verbotene GegenstĂ€nde vorĂŒbergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

6. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen
6.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeĂŒbt. Auf dem FestivalgelĂ€nde gilt die Haus- bzw. FestivalgelĂ€ndeordnung sowie Park- ordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Besuchern ist es untersagt, auf dem FestivalgelĂ€nde,
6.1.1. verbotene GegenstĂ€nde (Ziff. 5) mitzufĂŒhren.
6.1.2. körperliche Gewalt gegen sich, andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuĂŒben,
6.1.3. GegenstĂ€nde auf die BĂŒhne oder andere Besucher zu werfen,
6.1.4. auf die BĂŒhne, Zelte, Traversen oder Ă€hnliches zu klettern
6.1.5. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
6.1.6. bauliche Anlagen, WĂ€nde, Sachen etc. zu bemalen, zu besprĂŒhen oder zu beschmutzen,
6.1.7. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben,
Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchfĂŒhren. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen GegenstĂ€nden sind auf dem gesamten FestivalgelĂ€nde grundsĂ€tzlich untersagt.
6.1.8. Bereiche und RĂ€ume zu betreten, die fĂŒr Besucher nicht freigegeben sind. Dazu zĂ€hlen u.a. die UmkleidenrĂ€ume und der Kassenraum.
6.2. Fotografieren fĂŒr den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung Online oder Offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
6.3. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 4.3, 5 und 6.1, 6.2 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom FestivalgelĂ€nde verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem Summer Beats eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem FestivalgelĂ€nde verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
6.4. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort verlieren die Eintrittskarte oder das FestivalbĂ€ndchen ihre GĂŒltigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstĂ¶ĂŸt, ist dem Veranstalter fĂŒr den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

7. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; ProgrammÀnderungen
7.1. Wird das Summer Beats abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne sĂ€mtliche ExtragebĂŒhren.
7.2. Das Summer Beats wird bei jeder Witterung durchgefĂŒhrt, sollten die WitterungsumstĂ€nde jedoch Gefahr fĂŒr Leib, Leben oder Gesundheit fĂŒr Besucher, KĂŒnstler oder Personal befĂŒrchten lassen, wird das Summer Beats sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Sound Schools aus sonstigen GrĂŒnden höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein RĂŒckvergĂŒtungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit zur Last gelegt werden.
7.3. Ein Festivalticket berechtigt zum Besuch von Konzerten und Begleitveranstaltungen auf dem FestivalgelĂ€nde. Im Falle von ProgrammĂ€nderungen, der Absage einzelner Shows aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine AnsprĂŒche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Summer Beats gewahrt bleibt. VerspĂ€tungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen.

8. GesundheitsbeeintrĂ€chtigung durch LautstĂ€rke Dem Besucher ist bewusst, dass beim Summer Beats insbesondere vor den BĂŒhnen eine besondere LautstĂ€rke herrscht und die Gefahr von möglichen GesundheitsschĂ€den, insbesondere HörschĂ€den, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, LautstĂ€rkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafĂŒr, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhĂ€ngig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der NĂ€he der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen BĂŒhnen zu wĂ€hlen, der den individuellen Hörgewohnheiten zutrĂ€glich ist.

Jugendschutz
FĂŒr jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
9.1. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person ĂŒber 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
9.2. Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren, haben Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person und dĂŒrfen sich nach 24.00h nur noch auf dem CampinggelĂ€nde und auf der Afterparty nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person aufhalten. Entsprechende EinschrĂ€nkungen bestehen fĂŒr alle Kinder und Jugendlichen.
9.3. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzufĂŒhren und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

10. HaftungsbeschrÀnkung
10.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine ErfĂŒllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit.
10.2. Von der vorstehenden HaftungsbeschrĂ€nkung unberĂŒhrt bleibt die Haftung des Veranstalters fĂŒr anfĂ€ngliche Unmöglichkeit und fĂŒr die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher FahrlĂ€ssigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. AnsprĂŒche fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden BeschrĂ€nkung unberĂŒhrt.
10.3. Der Veranstalter haftet nicht fĂŒr verloren gegangene oder beschĂ€digte Sachen. Parken auf ausgewiesenen ParkplĂ€tzen bzw. dem CampinggelĂ€nde geschieht auf eigene Gefahr.

11. Recht am eigenen Bild Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne VergĂŒtung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukĂŒnftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung und zur Bewerbung des Summer Beats und aller sonstigen GeschĂ€ftstĂ€tigkeiten des Veranstalters sowie seiner verbundenen Firmen sowie zur Sponsorenakquise.

12. Anwendbares Recht; Sonstiges
12.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
12.2. Der Veranstalter behÀlt sich vor, die AGB jederzeit zu Àndern